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Brügmann Rechtsanwälte und Privates Baurecht: das passt. Seit 1946 gehört dieses Rechtsgebiet zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Es regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten.
Privates Baurecht bietet eine Fülle spezieller Probleme. Deren Analyse und Lösung erfordert nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, sich in technisch komplexe Sachverhalte hineinzudenken und diese einem technischen Laien - z. B. einem Richter - verständlich darzustellen.
Wir werden diesen Anforderungen gerecht. Jahrzehntelange Erfahrung versetzt uns in die Lage, für unsere Auftraggeber optimale Organisations- und Verhaltensstrukturen zu entwickeln. Wir bieten eine auf das konkrete Bauprojekt bezogene Vertragsberatung. Wir helfen bei der Auswahl des geeigneten Vertragstypus, bieten eine auf das individuelle Objekt zugeschnittene Vertragsgestaltung und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Bei mehreren in Betracht kommenden Vorgehensweisen erhalten unsere Auftraggeber eine klare Verhaltensempfehlung. Wir sorgen für die Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen, geben Formulierungshilfe für die eigene außergerichtliche Korrespondenz und helfen bei einer sorgfältigen Dokumentation des Bauablaufes zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.

Erweist sich eine gerichtliche Auseinandersetzung als unvermeidlich, setzen wir uns für einen straffen und zügigen Prozessverlauf ein. Hierbei kommt uns unsere vorgerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Vertragsgestaltung und baubegleitende Rechtsberatung zu Gute.
Ihre Ansprechpartner:
Christian Brügmann
Christof Geldmacher
Björn Schugardt
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t.