Immobilien bezeichnen Grundbesitz und Liegenschaften.
Das ist mehr als Planen und Bauen. Es geht auch um Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Veräußerung.
Diese mannigfachen Aspekte fassen wir unter dem Begriff Immobilienrecht zusammen.
Wir entwerfen und prüfen Grundstückskauf- verträge und unterstützen Sie bei der Vertragsabwicklung.
Daneben beraten wir in Fragen des Maklerrechts und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf
Maklercourtage oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Rechtsverhältnisse an Eigentumswohnungen sind ganz speziellen Regelungen unterworfen.
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl in allen Fragen, die das Innenverhältnis der
Wohnungseigentümer untereinander betreffen als auch bei Ansprüchen gegen außenstehende Dritte.
Daneben bieten wir Rat und Unterstützung bei der Verwaltung und Nutzung von Immobilien.
Im Mietrecht sind wir als Berater insbesondere von gewerblichen Vermietern und Hausverwaltungen tätig und
vertreten sie in gerichtlichen Verfahren.
Unsere Kompetenz steht Ihnen auch für alle Fragen des Grundbuchrechts zur Verfügung.
In Ihrem Auftrag prüfen wir die Berechtigung bestehender Belastungen wie Grundschulden,
eingetragener Nutzungsrechte, Überwegungen und Überbauten und geben Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.